Das QCG (Qualifizierungschancengesetz) wirkt dem drohenden Fachkräftemangel entgegen, indem der Erwerb von Fähigkeiten, die für eine Weiterbeschäftigung von geringqualifizierten Mitarbeiter:innen notwendig sind, seitens der Agenturen mit Hilfe finanzieller Unterstützung für Unternehmer:innen gefördert wird.
Arbeitnehmer:innen steht es offen, wenn sie z.B. keinen Berufsabschluss besitzen oder bereits mehr als vier Jahre als ungelernte Arbeitskraft im Unternehmen tätig sind. Sie können die Förderung auch für (Anpassungs-)Qualifizierungen in Anspruch nehmen, um sich den ändernden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu stellen und Fähig-/Fertigkeiten für ihre berufliche Zukunft zu erlernen.
Sie arbeiten in der Pflege? Dann können Sie z.B. unsere Qualifikation zur „Fachkraft Pflegeassistenz (Kernkompetenzen)“ nutzen, um Ihren Handlungsspielraum im Berufsalltag zu erweitern und grundlegende medizinische Tätigkeiten übernehmen zu können. Eine Erste-Hilfe-Ausbildung ist selbstverständlich auch Bestandteil der Qualifikation.