Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und erhöhen Sie durch unsere Projekte Ihre Chancen dauerhaft am Arbeitsmarkt einzusteigen und Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.
All unsere Projekte können entweder mit einem Bildungsgutschein (BGS) oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu 100 % gefördert werden.
Sie sind angestellt und möchten sich weiterbilden? Arbeitgeber:innen können durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) Fördermittel des Staates nutzen, um ihre Mitarbeiter:innen zu qualifizieren.
Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS)
Diese umfasst u.a. Beratung, Coaching, Training, Arbeitsvermittlung oder Probearbeit.
Bildungsgutschein (BGS)
Um einen Bildungsgutschein erhalten zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Förderung ist möglich, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Qualifizierungschancengesetz
Arbeitnehmer:innen können die Förderung auch nutzen, um den Anforderungen aufgrund von Strukturwandel und Digitalisierung gerecht werden zu können.
FAQ
Welche Voraussetzungen muss ich für einen Bildungsgutschein (BGS) erfüllen?
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem Schreiben wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.
Einen Bildungsgutschein können Arbeitnehmende oder Arbeitslose erhalten, bei denen ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann oder Weiterbildung notwendig ist – um Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Woher bekomme ich einen Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Was muss ich tun, wenn ich einen Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten habe?
Woher weiß ich, welches Projekt das Richtige für mich ist?
Habe ich Anspruch auf den Bürgergeld-Bonus?
Wer hat Anspruch auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz wird über die Arbeitgeber:innen beantragt. Sie steht Ihnen als Arbeitnehmer:in offen, wenn Sie z.B. keinen Berufsabschluss besitzen oder bereits mehr als zwei Jahre als ungelernte Arbeitskraft im Unternehmen tätig sind. Sie können die Förderung auch für (Anpassungs-)Qualifizierungen in Anspruch nehmen, um sich den ändernden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu stellen und Fähig-/Fertigkeiten für Ihre berufliche Zukunft zu erlernen.
Sie haben Fragen?
Wir sind für Sie da.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu unseren Projekten und den Fördermöglichkeiten.
Kontakt
ROHDE PersonalKonzept
Bildungszentrum
Pleidelsheimer Straße 7
74321 Bietigheim-Bissingen
Landkreis Ludwigsburg
Telefon: 07142 . 919 282 0
Email: info@pk-rohde.de