DER SCHNELLE EINSTIEG IN DIE PFLEGE

Am 04.11.2024 beginnt der nächste Kurs.
IN nur 4 WOCHEN ZUR „FACHKRAFT PFLEGEASSISTENZ (KERNKOMPETENZEN)“

Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und erhöhen Sie durch unsere Projekte Ihre Chancen dauerhaft am Arbeitsmarkt einzusteigen und Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.
All unsere Projekte können entweder mit einem Bildungsgutschein (BGS) oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu 100 % gefördert werden.

Sie sind angestellt und möchten sich weiterbilden? Arbeitgeber:innen können durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) Fördermittel des Staates nutzen, um ihre Mitarbeiter:innen zu qualifizieren.

Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS)
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Ausbildungs- oder Arbeitssuchende an einer „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ teilnehmen.

Diese umfasst u.a. Beratung, Coaching, Training, Arbeitsvermittlung oder Probearbeit.

Bildungsgutschein (BGS)
Mit dem Bildungsgutschein haben Sie die Möglichkeit, an einer beruflichen Qualifikation teilzunehmen.

Um einen Bildungsgutschein erhalten zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Förderung ist möglich, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Qualifizierungschancengesetz
Das QCG (Qualifizierungschancengesetz) wirkt dem drohenden Fachkräftemangel entgegen, indem der Erwerb von Fähigkeiten, die für eine Weiterbeschäftigung von geringqualifizierten Mitarbeiter:innen notwendig sind, seitens der Agenturen mit Hilfe finanzieller Unterstützung für Unternehmer:innen gefördert wird.

Arbeitnehmer:innen können die Förderung auch nutzen, um den Anforderungen aufgrund von Strukturwandel und Digitalisierung gerecht werden zu können.

FAQ

Welche Voraussetzungen muss ich für einen Bildungsgutschein (BGS) erfüllen?
Um einen Bildungsgutschein erhalten zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese müssen Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abklären.

Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem Schreiben wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.

Einen Bildungsgutschein können Arbeitnehmende oder Arbeitslose erhalten, bei denen ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann oder Weiterbildung notwendig ist – um Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Im Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) steht, in welchem Zeitraum sowie für welche Region er gültig ist und welches Ziel mit der Maßnahme verfolgt wird. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Woher bekomme ich einen Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Wer arbeitssuchend gemeldet ist, kann den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bei seinem persönlichen Berater der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter beantragen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der AVGS bewilligt werden. Die durch einen AVGS geförderten Maßnahmen sind für Sie kostenlos.
Was muss ich tun, wenn ich einen Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten habe?
Mit dem AVGS in der Hand kommen Sie zu uns. Wir bestätigen dann, dass wir die Maßnahme anbieten können. Diese Bestätigung reichen Sie bei Ihrem Berater der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Bewilligungsbescheid ausgestellt. Mit diesem kann die Maßnahme anschließend angetreten werden.
Woher weiß ich, welches Projekt das Richtige für mich ist?
Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei und wir besprechen gemeinsam bei einer Tasse Kaffee, welches Projekt zu Ihnen passt und wie wir Ihnen weiterhelfen können.
Habe ich Anspruch auf den Bürgergeld-Bonus?
Ab dem 1. Juli 2023 wurden während einer nicht-abschlussbezogenen Weiterbildung, die mindestens 8 Wochen dauert, zusätzlich zum Bildungsgutschein der Bürgergeld-Bonus von Ihrer Bundesagentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter in Höhe von 75 € monatlich gezahlt. Ab dem 28. März 2024 entfällt der Bürgergeldbonus für Neueintritte in die bisher förderfähigen Maßnahmen. Für alle, die bis einschließlich 27. März 2024 eine solche Maßnahme begonnen haben, ändert sich nichts. Sie können weiterhin bis zum individuellen Austritt regulär gefördert werden und erhalten den Bonus.
Wer hat Anspruch auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG)?

Die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz wird über die Arbeitgeber:innen beantragt. Sie steht Ihnen als Arbeitnehmer:in offen, wenn Sie z.B. keinen Berufsabschluss besitzen oder bereits mehr als zwei Jahre als ungelernte Arbeitskraft im Unternehmen tätig sind. Sie können die Förderung auch für (Anpassungs-)Qualifizierungen in Anspruch nehmen, um sich den ändernden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu stellen und Fähig-/Fertigkeiten für Ihre berufliche Zukunft zu erlernen.

Sie haben Fragen?
Wir sind für Sie da.

Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu unseren Projekten und den Fördermöglichkeiten.

Kontakt

ROHDE PersonalKonzept
Bildungszentrum
Pleidelsheimer Straße 7
74321 Bietigheim-Bissingen
Landkreis Ludwigsburg

Telefon: 07142 . 919 282 0
Email: info@pk-rohde.de

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