Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und erhöhen Sie durch unsere Projekte Ihre Chancen dauerhaft am Arbeitsmarkt einzusteigen und Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.
All unsere Projekte können entweder mit einem Bildungsgutschein (BGS) oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu 100 % gefördert werden.


Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS)
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Ausbildungs- oder Arbeitssuchende an einer „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ teilnehmen.
Diese umfasst u.a. Beratung, Coaching, Training, Arbeitsvermittlung oder Probearbeit.

Bildungsgutschein (BGS)
Mit dem Bildungsgutschein haben Sie die Möglichkeit, an einer beruflichen Qualifikation teilzunehmen.
Um einen Bildungsgutschein erhalten zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Förderung ist möglich, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

75 Euro Bürgergeld-Bonus
Als Empfänger:in von Bürgergeld haben Sie im Rahmen einer beruflichen Qualifizierung mit einer Mindestdauer von 8 Wochen Anspruch auf den Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro monatlich.
Folgende beruflichen Qualifizierungen in unserem Programm werden durch den Bildungsgutschein und den Bürgergeld-Bonus gefördert:
– Pflege & Betreuung
– Grundkompetenzen
– OST
FAQ
Welche Voraussetzungen muss ich für einen Bildungsgutschein (BGS) erfüllen?
Um einen Bildungsgutschein erhalten zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese müssen Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abklären.
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem Schreiben wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.
Einen Bildungsgutschein können Arbeitnehmende oder Arbeitslose erhalten, bei denen ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann oder Weiterbildung notwendig ist – um Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Im Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) steht, in welchem Zeitraum sowie für welche Region er gültig ist und welches Ziel mit der Maßnahme verfolgt wird. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Woher bekomme ich einen Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Wer arbeitssuchend gemeldet ist, kann den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bei seinem persönlichen Berater der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter beantragen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der AVGS bewilligt werden. Die durch einen AVGS geförderten Maßnahmen sind für Sie kostenlos.
Was muss ich tun, wenn ich einen Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten habe?
Mit dem AVGS in der Hand kommen Sie zu uns. Wir bestätigen dann, dass wir die Maßnahme anbieten können. Diese Bestätigung reichen Sie bei Ihrem Berater der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Bewilligungsbescheid ausgestellt. Mit diesem kann die Maßnahme anschließend angetreten werden.
Woher weiß ich, welches Projekt das Richtige für mich ist?
Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei und wir besprechen gemeinsam bei einer Tasse Kaffee, welches Projekt zu Ihnen passt und wie wir Ihnen weiterhelfen können.
Was ist der Bürgergeld-Bonus?
Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Sie während einer nicht-abschlussbezogenen Weiterbildung, die mindestens 8 Wochen dauert, zusätzlich zum Bildungsgutschein den Bürgergeld-Bonus von Ihrer Bundesagentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter.
Wie hoch ist der Bürgergeld-Bonus?
Der Bürgergeld-Bonus beträgt 75 Euro im Monat und soll Sie finanziell entlasten. Der Bonus ist dabei anrechnungsfrei und wirkt sich nicht auf Ihren Regelbedarf des Bürgergelds aus.
Wer erhält den Bürgergeld-Bonus?
Grundsätzlich haben Sie als Empfänger:in von Bürgergeld im Rahmen einer beruflichen Qualifizierung Anspruch auf den Bürgergeld-Bonus.
Muss ich einen Antrag stellen, um den Bürgergeld-Bonus zu erhalten?
Nein, Sie müssen sich um nichts kümmern. Sollten Sie als Empfänger:in von Bürgergeld an einer beruflichen Qualifizierung teilnehmen und die Voraussetzungen erfüllen, zahlt Ihnen die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter den Bonus nachträglich monatlich aus.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu unseren Projekten und den Fördermöglichkeiten.
Kontakt
ROHDE PersonalKonzept
Freiberger Straße 51
74321 Bietigheim-Bissingen
Landkreis Ludwigsburg
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74321 Bietigheim-Bissingen
Landkreis Ludwigsburg
Telefon: 07142 . 919 282 0
Email: info@pk-rohde.de
Bildungszentrum
Pleidelsheimer Straße 7
(Nähe Hofmeister)
74321 Bietigheim-Bissingen
Landkreis Ludwigsburg
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