DER SCHNELLE EINSTIEG IN DIE PFLEGE

Am 04.11.2024 beginnt der nächste Kurs.
IN nur 4 WOCHEN ZUR „FACHKRAFT PFLEGEASSISTENZ (KERNKOMPETENZEN)“

Weiterbildung lohnt sich doppelt! Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Teilnehmer:innen während einer nicht-abschlussbezogenen Weiterbildung zusätzlich zum Bildungsgutschein den Bürgergeld-Bonus von der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter monatlich ausgezahlt.

Drei Fakten über den Bürgergeld-Bonus:

#1

Als Empfänger:in von Bürgergeld haben Sie im Rahmen einer beruflichen Qualifizierung Anspruch auf den Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro monatlich.

#2

Sie erhalten den Bürgergeld-Bonus zusätzlich zum Bildungsgutschein, während einer nicht-abgeschlossenen Weiterbildung, die mindestens 8 Wochen dauert.

#3

Der Bürgergeld-Bonus wird Ihnen nachträglich monatlich ausgezahlt. Der Bonus ist dabei anrechnungsfrei und wirkt sich nicht auf Ihren Regelbedarf des Bürgergelds aus.

Nachtrag am 20.03.2024:
Ab dem 28. März 2024 entfällt der Bürgergeldbonus für Neueintritte in die bisher förderfähigen Maßnahmen. Für alle, die bis einschließlich 27. März 2024 eine solche Maßnahme begonnen haben, ändert sich nichts. Sie können weiterhin bis zum individuellen Austritt regulär gefördert werden und erhalten den Bonus.