Qualifizierungschancengesetz

Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Weiterbildung von Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße. Arbeitnehmer:innen können die Förderung auch nutzen, um den Anforderungen aufgrund von Strukturwandel und Digitalisierung gerecht werden zu können.

Staatliche Förderung

Weiterbildung von Mitarbeiter:innen steigert Kompetenzen und bietet zusätzliche Anreize durch eine fundierte Qualifizierung.

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Das QCG (Qualifizierungschancengesetz) wirkt dem drohenden Fachkräftemangel entgegen, indem der Erwerb von Fähigkeiten, die für eine Weiterbeschäftigung von geringqualifizierten Mitarbeiter:innen notwendig sind, seitens der Agenturen mit Hilfe finanzieller Unterstützung für Unternehmer:innen gefördert wird.

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Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen (Stand: Mai 2025) zusammengestellt, diese können Sie hier downloaden:

Flexibel & individuell

Gerne gestalten wir mit Ihnen gemeinsam einen individuellen Plan für die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter:innen: So können die Lehrgangsinhalte an den persönlichen Bedarf Ihres Unternehmens und der Beginn der Qualifizierung sowie eine Verteilung der Unterrichtseinheiten über z.B. einen längeren Zeitraum angepasst werden.

Bis zu 100 % Förderung

Profitieren Sie vom Qualifizierungschancengesetz und erweitern Sie das Wissen und die Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter:innen mit einer passenden Qualifizierung – gerne unterstützen wir Sie dabei.

1%

< 50 Beschäftigte

1%

50 – 499 Beschäftigte

1%

ab 500 Beschäftigte

KOSTENLOSES BERATUNGSGESPRÄCH

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In einem persönlichen Gespräch stellen wir Ihnen gerne unsere Weiterbildungen in der Pflege vor.
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Pflege+Betreuung
inkl. Hauswirtschaft

und Führerschein Kl. B (optional)