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Häufig gestellte Fragen

Wie können Sie mir helfen?

Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei und wir besprechen gemeinsam, bei einer Tasse Kaffee, wie wir Ihnen helfen können.

Was genau ist ein AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Ausbildungs- oder Arbeitssuchende an einer „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ teilnehmen. Das umfasst Maßnahmen wie Beratung, Coaching, Training, Arbeitsvermittlung oder Probearbeit.

Woher bekomme ich einen AVGS?

Wer als arbeitssuchend gemeldet ist, beantragt den AVGS bei seinem persönlichen Berater der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der AVGS bewilligt werden. Die durch einen AVGS geförderten Maßnahmen sind für Sie kostenlos.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen AVGS?

Im AVGS steht, in welchem Zeitraum sowie für welche Region er gültig ist sowie welches Ziel mit der Maßnahme verfolgt wird.

Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Was muss ich tun, wenn ich einen AVGS erhalten habe?

Mit dem AVGS in der Hand kommen Sie zu uns. Wir bestätigen dann, ob wir die Maßnahme anbieten können. Diese Bestätigung reicht der Geförderte bei seinem Berater der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter ein, der nach Prüfung einen Bewilligungsbescheid ausstellt. Erst mit dem Bewilligungsbescheid kann die Maßnahme angetreten werden.

Woher weiß ich, welches Projekt das richtige für mich ist?

Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei und wir besprechen gemeinsam, bei einer Tasse Kaffee, welches Projekt zu Ihnen passt.

Was ist ein BGS (Bildungsgutschein)?

Um einen Bildungsgutschein erhalten zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese müssen Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abklären.

Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem Schreiben wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.

Einen Bildungsgutschein erhalten können Arbeitnehmende oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist, 

  • damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
  • ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
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