Bis zu Förderung.
Weiterbildung von Mitarbeiter:innen steigert Kompetenzen und bietet zusätzliche Anreize durch eine fundierte Qualifizierung.
Das QCG (Qualifizierungschancengesetz) wirkt dem drohenden Fachkräftemangel entgegen, indem der Erwerb von Fähigkeiten, die für eine Weiterbeschäftigung von geringqualifizierten Mitarbeiter:innen notwendig sind, seitens der Agenturen mit Hilfe finanzieller Unterstützung für Unternehmer:innen gefördert wird.
Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Weiterbildung von Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße. Arbeitnehmer:innen können die Förderung auch nutzen, um den Anforderungen aufgrund von Strukturwandel und Digitalisierung gerecht werden zu können.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung durch das QCG?
Was wird gefördert?
Die Förderung (§ 82 SGB III) umfasst die Übernahme der Lehrgangskosten sowie Arbeitsentgeltzuschüsse für die Arbeitsausfallzeiten während der Weiterbildung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Betriebsgröße.
Wie hoch sind die Zuschüsse für Weiterbildung und Lohnkosten?
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* Für Mitarbeiter:innen ab 45 Jahren oder schwerbehinderte Menschen werden bei einer Betriebsgröße von 50-499 Beschäftigten die Weiterbildungskosten bis zu 100 % übernommen.
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Übernahme der Lohnkosten während der Weiterbildung
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Gibt es noch weitere Zuschüsse?
Wie beantrage und sichere ich mir die Förderung für meine Mitarbeiter:innen?
Ermitteln Sie den Qualifizierungsbedarf und wir merken Ihre Mitarbeiter:innen für den gewünschten Kurs unverbindlich vor. Erst mit Einreichen des Bildungsgutscheins wird Ihre Reservierung zu einer verbindlichen Anmeldung:
Telefon: 07142 – 9192820
E-Mail: info@pk-rohde.de
Beratung durch Arbeitgeberservice
Ihre persönliche Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit berät Sie zu der Förderung und hilft Ihnen gerne weiter – kontaktieren Sie den Arbeitgeberservice (Telefon 0800 – 4555520). Hier erhalten Sie alle Unterlagen zur Beantragung des Bildungsgutscheines für Ihre Mitarbeiter:innen.
Antrag stellen & Förderung sichern
Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Nachweisen ein. Die Agentur für Arbeit entscheidet dann über die Bewilligung der Förderung. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie nach der Überprüfung einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Zuschüsse zur Weiterbildung und zum Arbeitsentgelt zugesichert werden.
Anmeldung & Einreichen des Bildungsgutscheins
Sobald Sie den Bildungsgutschein (BGS) vorliegen haben, reichen Sie diesen und die Anmeldung für Ihre Mitarbeiter:innen bei uns ein. Sie können die Anmeldung persönlich, telefonisch, per E-Mail oder online über unser Anmeldeformular vornehmen.
Kann ich auch einen Sammelantrag für mehrere Mitarbeiter:innen stellen?
Unternehmen, die mehrere Mitarbeiter:innen gleichzeitig qualifizieren wollen, können einen Sammelantrag für die Förderung stellen. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter:innen einen ähnlichen Weiterbildungsbedarf haben und an derselben Qualifizierung teilnehmen. Den Sammelantrag können Sie auch online stellen.
Flexibel + individuell.
Gerne gestalten wir mit Ihnen gemeinsam einen individuellen Plan für die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter:innen: So können die Lehrgangsinhalte an den persönlichen Bedarf Ihres Unternehmens und der Beginn der Qualifizierung sowie eine Verteilung der Unterrichtseinheiten über z.B. einen längeren Zeitraum angepasst werden.
Individuelle Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter:innen
Analyse des betrieblichen Qualifizierungsbedarfs
Gestaltung einer passgenauen Weiterbildung
Unterstützung bei der Antragsstellung
Förderung bis zu 100% durch das QCG (Qualifizierungschancengesetz) erhalten
Mitarbeiter:innen binden & Arbeitsplätze sichern
Profitieren Sie vom Qualifizierungschancengesetz und erweitern Sie das Wissen und die Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter:innen mit einer passenden Qualifizierung – gerne unterstützen wir Sie dabei.
Kinderbetreuung.
Unsere Teamer sind Teil unserer bunten Realität. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie Kinder begeistern können und selbst Spaß am
Spielen und Arbeiten mit ihren Kindern haben. Paulchens KiBe-Club ist eine flexible Lösung vor Ort und auch ein Angebot für Ihre
Mitarbeiter:innen – zu uns bringen sie einfach Ihre Kinder mit. Auch in den Ferien.
Sie haben Fragen zum Kurs oder QCG?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – persönlich, per Telefon, WhatsApp oder E-Mail.
Kontakt
ROHDE PersonalKonzept
Bildungszentrum
Pleidelsheimer Straße 7
74321 Bietigheim-Bissingen
Landkreis Ludwigsburg
Telefon: 07142 . 919 282 0
Email: info@pk-rohde.de