DER SCHNELLE EINSTIEG IN DIE PFLEGE

Am 02.12.2024 beginnt der nächste Kurs.
"Betruungskraft/AltagsbegleiterIn“ inkl. 10 Tage Praktikum

Bis zu 100 % Förderung.

Weiterbildung von Mitarbeiter:innen steigert Kompetenzen und bietet zusätzliche Anreize durch eine fundierte Qualifizierung.

Das QCG (Qualifizierungschancengesetz) wirkt dem drohenden Fachkräftemangel entgegen, indem der Erwerb von Fähigkeiten, die für eine Weiterbeschäftigung von geringqualifizierten Mitarbeiter:innen notwendig sind, seitens der Agenturen mit Hilfe finanzieller Unterstützung für Unternehmer:innen gefördert wird.

Das Qualifizierungschancengesetz.

Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Weiterbildung von Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße. Arbeitnehmer:innen können die Förderung auch nutzen, um den Anforderungen aufgrund von Strukturwandel und Digitalisierung gerecht werden zu können.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung durch das QCG?
  • Die Weiterbildung muss im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden. Ein Berufsabschluss liegt mindestens zwei Jahre zurück.
  • Es wurde nicht an einer über das QCG geförderten beruflichen Weiterbildung in den letzten zwei Jahren teilgenommen.
  • Die Weiterbildung findet außerhalb des Betriebes bei einem externen Bildungsträger statt.
  • Weiterbildung und Bildungsträger sind nach AZAV zugelassen.
  • Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
  • Was wird gefördert?

    Die Förderung (§ 82 SGB III) umfasst die Übernahme der Lehrgangskosten sowie Arbeitsentgeltzuschüsse für die Arbeitsausfallzeiten während der Weiterbildung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Betriebsgröße.

    Wie hoch sind die Zuschüsse für Weiterbildung und Lohnkosten?
    Übernahme der Weiterbildungskosten

  • 100 % bei einer Betriebsgröße < 50 Beschäftige
  • 50 % bei einer Betriebsgröße = 51 – 499 Beschäftige
  • 25 % bei einer Betriebsgröße > 500 Beschäftige

  • * Für Mitarbeiter:innen ab 45 Jahren oder schwerbehinderte Menschen werden bei einer Betriebsgröße von 50-499 Beschäftigten die Weiterbildungskosten bis zu 100 % übernommen.

    Übernahme der Lohnkosten während der Weiterbildung

  • 100 % bei einer Betriebsgröße < 50 Beschäftige
  • 50 % bei einer Betriebsgröße = 51 – 499 Beschäftige
  • 25 % bei einer Betriebsgröße > 500 Beschäftige


  • Gibt es noch weitere Zuschüsse?
  • Bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder einer tarifvertraglichen Regelung erhöhen sich die Lehrgangskosten- und Arbeitsentgeltzuschüsse um jeweils 5 %.
  • Neben den Lehrgangskosten werden weitere Weiterbildungskosten wie z. B. Kinderbetreuungs-, Fahrt- und Übernachtungskosten bis zu 100 % übernommen.
  • Falls im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen, werden diese ebenfalls übernommen.
  • Wie beantrage und sichere ich mir die Förderung für meine Mitarbeiter:innen?
    Bedarf ermitteln & Plätze reservieren
    Ermitteln Sie den Qualifizierungsbedarf und wir merken Ihre Mitarbeiter:innen für den gewünschten Kurs unverbindlich vor. Erst mit Einreichen des Bildungsgutscheins wird Ihre Reservierung zu einer verbindlichen Anmeldung:

    Telefon: 07142 – 9192820
    E-Mail: info@pk-rohde.de

    Beratung durch Arbeitgeberservice
    Ihre persönliche Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit berät Sie zu der Förderung und hilft Ihnen gerne weiter – kontaktieren Sie den Arbeitgeberservice (Telefon 0800 – 4555520). Hier erhalten Sie alle Unterlagen zur Beantragung des Bildungsgutscheines für Ihre Mitarbeiter:innen.

    Antrag stellen & Förderung sichern
    Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Nachweisen ein. Die Agentur für Arbeit entscheidet dann über die Bewilligung der Förderung. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie nach der Überprüfung einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Zuschüsse zur Weiterbildung und zum Arbeitsentgelt zugesichert werden.

    Anmeldung & Einreichen des Bildungsgutscheins
    Sobald Sie den Bildungsgutschein (BGS) vorliegen haben, reichen Sie diesen und die Anmeldung für Ihre Mitarbeiter:innen bei uns ein. Sie können die Anmeldung persönlich, telefonisch, per E-Mail oder online über unser Anmeldeformular vornehmen.


    Kann ich auch einen Sammelantrag für mehrere Mitarbeiter:innen stellen?

    Unternehmen, die mehrere Mitarbeiter:innen gleichzeitig qualifizieren wollen, können einen Sammelantrag für die Förderung stellen. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter:innen einen ähnlichen Weiterbildungsbedarf haben und an derselben Qualifizierung teilnehmen. Den Sammelantrag können Sie auch online stellen.

    Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen (Stand: Oktober 2024) zusammengegestellt, diese können Sie hier downloaden:

    Flexibel + individuell.

    Gerne gestalten wir mit Ihnen gemeinsam einen individuellen Plan für die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter:innen: So können die Lehrgangsinhalte an den persönlichen Bedarf Ihres Unternehmens und der Beginn der Qualifizierung sowie eine Verteilung der Unterrichtseinheiten über z.B. einen längeren Zeitraum angepasst werden.

    Individuelle Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter:innen

    Analyse des betrieblichen Qualifizierungsbedarfs

    Gestaltung einer passgenauen Weiterbildung

    Unterstützung bei der Antragsstellung

    Förderung bis zu 100% durch das QCG (Qualifizierungschancengesetz) erhalten

    Mitarbeiter:innen binden & Arbeitsplätze sichern

    Profitieren Sie vom Qualifizierungschancengesetz und erweitern Sie das Wissen und die Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter:innen mit einer passenden Qualifizierung – gerne unterstützen wir Sie dabei.

    Kinderbetreuung.

    Unsere Teamer sind Teil unserer bunten Realität. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie Kinder begeistern können und selbst Spaß am
    Spielen und Arbeiten mit ihren Kindern haben. Paulchens KiBe-Club ist eine flexible Lösung vor Ort und auch ein Angebot für Ihre
    Mitarbeiter:innen – zu uns bringen sie einfach Ihre Kinder mit. Auch in den Ferien.

    Sie haben Fragen zum Kurs oder QCG?

    Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – persönlich, per Telefon, WhatsApp oder E-Mail.

    Kontakt

    ROHDE PersonalKonzept
    Bildungszentrum
    Pleidelsheimer Straße 7
    74321 Bietigheim-Bissingen
    Landkreis Ludwigsburg

    Telefon: 07142 . 919 282 0
    Email: info@pk-rohde.de

    Folgen und abonnieren Sie uns

    Webdesign by ROHDE DESIGN

    Copyright © 2024 ROHDE PersonalKonzept