ROHDE Bildung
VermittlungWillkommen
Sind Sie arbeitslos oder sitzen auf einer befristeten Stelle, die demnächst ausläuft? Oder hat Ihr Chef schon angekündigt, Sie in nächster Zeit zu entlassen? Dann können wir Ihnen jetzt helfen, einen neuen Job zu finden!
Realistisch
Wir kennen die Branche und wissen, welcher Weg für Sie realistisch ist und wie Sie ihn am besten angehen. Unser Service wird von öffentlicher Hand finanziert, ist für Sie also kostenlos.
ROHDE Vermittlung
Unsere Leistungen
Sie können die Kosten entweder selbst übernehmen oder bei Ihrer Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit/ Ihrer Integrations-fachkraft im Jobcenter nachfragen, ob eine Förderung mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) möglich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine erfolgreiche Vermittlung in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch einen AVGS der Agentur für Arbeit/des Jobcenters übernommen werden.
Wir stellen den Kontakt zwischen Ihnen als Bewerberin oder Bewerber und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern her. Folgende Leistungen bieten wir zusätzlich an, deren Kosten durch die vereinbarte Vermittlungsvergütung (AVGS zur Vermittlung) mit abgedeckt sind. So zum Beispiel:
Erstellen eines Bewerberprofils.
Inserieren in Job- und Bewerberportalen.
Erstellen professioneller Bewerbungsunterlagen.
Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch.
Begleitung zum Vorstellungsgespräch.
Check Arbeitsvertrag.
Sag Hallo
Wir checken Ihre Bewerbung
Schon anhand der Bewerbungsunterlagen ist es möglich, einen Großteil der Bewerber auszuschließen. Es kommt erschreckend oft vor, dass die Unterlagen unvollständig oder mangelhaft sind. Wenn die Bewerbungsunterlagen fehlerhaft sind, ist das ein großes Problem. Es kann durchaus als Respektlosigkeit gesehen werden, wenn ein Bewerber sich nicht einmal die Mühe macht, alle geforderten Unterlagen einzureichen.
Check Anschreiben.
Check Lebenslauf.
Check Foto (noch aktuell?).
Check Tätigkeitsprofil (Projektauflistung bzw. die 3te Seite).
Check Anlagen.
AVGS
für private Arbeitsvermittlung – so funktioniert er
Bei der Jobsuche können Sie sich von uns unterstützen lassen. Haben Sie mit unserer Hilfe einen Job gefunden, zahlt Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter eine Vermittlungsvergütung an ROHDE PersonalKonzept. Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter übernimmt die Vermittlungskosten nur, wenn Sie einen entsprechenden AVGS MPAV haben und eine Beschäftigung innerhalb der festgelegten Region und Gültigkeit des AVGS MPAV aufnehmen.
Zeitraum und Region stehen auf dem Gutschein, lesen Sie ihn daher bitte aufmerksam durch.
Als Kundin oder Kunde der Agentur für Arbeit steht Ihnen nur unter bestimmten Voraussetzungen ein AVGS für die private Arbeitsvermittlung zu. Bitte klären Sie Ihren Anspruch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.
Als Kundin oder Kunde des Jobcenters haben Sie keinen Rechtsanspruch auf einen AVGS für die private Arbeitsvermittlung. Bei dieser Förderung handelt es sich um eine sogenannte Ermessensleistung. Bitte sprechen Sie Ihre zuständige Integrationsfachkraft auf den AVGS an.
Zudem müssen wir (ROHDE PersonalKonzept) an allen der folgenden Stichtagen über eine gültige Trägerzulassung verfügen:
- Tag, an dem der Teilnehmer- beziehungsweise Vermittlungsvertrag unterschrieben wird
- Tag der Vermittlung, also der Tag an dem Sie den Arbeitsvertrag abschließen beziehungsweise eine mündliche Einigung oder Zusage erhalten
- Tag, an dem Sie die Beschäftigung aufnehmen
Unser größtes Anliegen
Ihre Zufriedenheit
Die regelmäßige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 sowie die Trägerzulassung nach AZAV bestätigen die hohe Qualität unserer Dienstleistungen und Bildungsangebote. Dies ermöglicht außerdem die Förderung Ihrer Teilnahme durch die Arbeitsagenturen, Jobcenter und andere Kostenträger.