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Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um z. B. unsere Coachings, Weiterbildungen und den Fördermöglichkeiten. Sollte dennoch eine Frage offenbleiben, helfen wir gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – persönlich, per Telefon, WhatsApp oder E-Mail.
Einzelcoachings
Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei und wir besprechen gemeinsam bei einer Tasse Kaffee, wie wir Ihnen gezielt weiterhelfen können und welches Projekt am besten zu Ihnen passt.
Unsere Einzelcoaching finden in Deutsch statt. Bei Bedarf bieten wir sie auch gerne in Englisch und Russisch an.
Nein. Unsere Coachings sind berufsunabhängig und können somit von allen Hilfesuchenden in Anspruch genommen werden.
Wer arbeitssuchend gemeldet ist, kann den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bei seinem persönlichen Berater der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter beantragen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der AVGS bewilligt werden. Die durch einen AVGS geförderten Maßnahmen sind für Sie kostenlos.
Mit dem AVGS in der Hand kommen Sie zu uns. Wir bestätigen dann, dass wir die Maßnahme anbieten können. Diese Bestätigung reichen Sie bei Ihrem Berater der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Bewilligungsbescheid ausgestellt. Mit diesem kann die Maßnahme anschließend angetreten werden.
Weiterbildungen in der Pflege
Um einen Bildungsgutschein erhalten zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese müssen Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abklären. Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit dem BGS wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird. Einen Bildungsgutschein können Arbeitnehmende oder Arbeitslose erhalten, bei denen ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann oder Weiterbildung notwendig ist – um Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Unsere Qualifizierungen finden in Deutsch statt. Begleitend zum Präsenzunterricht haben wir interaktive Themenmodule aus dem vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projekt „PflegeDigital 2.0“ neben Deutsch in folgenden Sprachen implementiert: Ukrainisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch und Vietnamesisch. Alle Teilnehmer:innen haben somit auch orts- und zeitunabhängig zusätzlich zum Unterricht die Möglichkeit, Abläufe und die Fachsprache des deutschen Pflegesystems zu erlernen.
Bei Belegung aller unserer Module in unserer Weiterbildung „p+b“ unterstützen wir Sie während der Qualifizierung beim Erwerb des Führerscheins Klasse B – dieser ist dann für Sie kostenfrei.
Vermittlung in Arbeit
Die Vermittlung in Arbeit erfolgt auf der Basis des Vermittlungsgutscheins für private Arbeitsvermittlung (Kurzform: AVGS MPAV). Der Kostenträger, der Ihnen den Gutschein ausstellt, garantiert damit die Übernahme der anfallenden Kosten.
Als Kund:in der Agentur für Arbeit steht Ihnen ein AVGS MPAV zu, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitslos sind und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Als Kund:in des Jobcenters haben Sie keinen Rechtsanspruch auf einen AVGS MPAV und es ist somit eine sogenannte Ermessensleistung. Grundsätzlich entscheidet Ihre Integrationsfachkraft beim Jobcenter, ob eine private Arbeitsvermittlung Sie weiterbringt.
Sprechen Sie mit Ihrer Vermittlungs- bzw. Integrationsfachkraft. Alternativ können Sie einen AVGS MPAV auch schnell und einfach im Online-Portal der Agentur für Arbeit beantragen. Wir sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich.
Sobald Sie einen AVGS MPAV erhalten haben, prüfen Sie bitte die Angaben auf dem Gutschein (Gültigkeitsdauer, Region). Nehmen Sie anschließend Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wenn Sie es wünschen, schließen wir mit Ihnen einen Vermittlungsvertrag ab – nach erfolgreicher Vermittlung in Arbeit übergeben Sie uns den Gutschein. Wir bekommen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter dann die Vermittlungsarbeit vergütet.
Der AVGS MPAV gilt nur für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 3 bis 6 Monate). In manchen Fällen ist auch die Region festgelegt, in die vermittelt werden soll.
Bei erfolgreicher Vermittlung rechnen wir unsere Leistung mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter ab. Die Vermittlungskosten werden nur übernommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Sie haben einen AVGS MPAV erhalten.
• Die vermittelte Beschäftigung ist versicherungspflichtig und auf mindestens 3 Monate angelegt.
• Sie nehmen eine Beschäftigung innerhalb der festgelegten Region und Gültigkeit des AVGS MPAV auf.
• Die von Ihnen gewählte private Arbeitsvermittlung hat eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle.
Mitarbeiter:innen qualifizieren
Ob Inhouse-Schulung, Präsenzunterricht im Bildungszentrum oder hybride Schulungskombination – wir bieten Ihnen, je nach Teilnehmerzahl, unsere Seminare in verschiedenen Formaten an und können diese jederzeit bedarfsorientiert organisieren.
Gerne passen wir die Lehrgangsinhalte an den persönlichen Bedarf Ihres Unternehmens an und gestalten mit Ihnen gemeinsam einen individuellen Plan für die Fortbildung Ihrer Mitarbeiter:innen.
Unsere Weiterbildungen in der Pflege sind nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) förderbar.
Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Weiterbildung von Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße. Arbeitnehmer:innen können die Förderung auch
nutzen, um den Anforderungen aufgrund von Strukturwandel und Digitalisierung gerecht werden zu können.
• Die Weiterbildung muss im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden. Ein Berufsabschluss liegt mindestens zwei Jahre zurück.
• Es wurde nicht an einer über das QCG geförderten beruflichen Weiterbildung in den letzten zwei Jahren teilgenommen.
• Die Weiterbildung findet außerhalb des Betriebes bei einem externen Bildungsträger statt.
• Weiterbildung und Bildungsträger sind nach AZAV zugelassen.
• Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Nähere Informationen finden Sie hier: Förderung mit QCG
Förderungen
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Ausbildungs- oder Arbeitssuchende an einer „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ teilnehmen.
Diese umfasst u.a. Beratung, Coaching, Training, Arbeitsvermittlung oder Probearbeit.
Mit dem Bildungsgutschein haben Sie die Möglichkeit, an einer beruflichen Qualifikation teilzunehmen. Um einen Bildungsgutschein erhalten zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Förderung ist z. B. möglich, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz wird über die Arbeitgeber:innen beantragt. Sie steht Ihnen als Arbeitnehmer:in offen, wenn Sie z.B. keinen Berufsabschluss besitzen oder bereits mehr als zwei Jahre als ungelernte Arbeitskraft im Unternehmen tätig sind. Sie können die Förderung auch für (Anpassungs-)Qualifizierungen in Anspruch nehmen, um sich den ändernden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu stellen und Fähig-/Fertigkeiten für Ihre berufliche Zukunft zu erlernen.
Kinderbetreuung
Unser KiBe-Club ist ein Angebot für alle unsere Kund:innen, die an einem Coaching oder einer Weiterbildung teilnehmen.
Nein, unsere Kinderbetreuung ist ein kostenloses Angebot für alle unsere Teilnehmer:innen während ihres Projekts in unserem Bildungszentrum.
Ja, bei uns können Sie ganz entspannt mit Ihrem Kind zu Ihrem Termin kommen. Auch in den Schulferien.
Kontakt
Sie können gerne telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen. Alternativ finden Sie auf den jeweiligen Coaching- und Kursseiten die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren. Wir freuen uns auf Sie!
Wir sind montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr für Sie da.
Freitags ist Infotag – wir informieren an diesem Tag alle Interessenten vor Ort, auch ohne Termin, über unsere Coachings, Pflegekurse, Weiterbildungen und Vermittlungsarbeit. Wir beantworten in Ruhe alle Ihre Fragen und Sie können sich einen persönlichen Einblick in unsere Arbeit sowie Räumlichkeiten in unserem Bildungszentrum verschaffen.
Termin: Freitags von 9 bis 11 und 14 bis 16 Uhr