Fördermöglichkeiten
AVGS
Sie können den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bei Ihrem persönlichen Berater der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter beantragen. Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung – Sie entscheiden gemeinsam mit Ihrer Vermittlungskraft, ob Ihnen eine Maßnahme weiterhilft.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid und die Kosten für die Maßnahme werden zu 100 % übernommen.
BGS
Einen Bildungsgutschein können Arbeitnehmende oder Arbeitslose erhalten, bei denen Weiterbildung notwendig ist – um Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Um einen Bildungsgutschein erhalten zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese müssen Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abklären. Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein.
Mit dem BGS wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.
QCG
Unsere Weiterbildungen in der Pflege sind nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) förderbar.
Das QCG (Qualifizierungschancengesetz) wirkt dem drohenden Fachkräftemangel entgegen, indem der Erwerb von Fähigkeiten, die für eine Weiterbeschäftigung von geringqualifizierten Mitarbeiter:innen notwendig sind, seitens der Agenturen mit Hilfe finanzieller Unterstützung für Unternehmer:innen gefördert wird.
Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Weiterbildung von Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße. Arbeitnehmer:innen können die Förderung auch nutzen, um den Anforderungen aufgrund von Strukturwandel und Digitalisierung gerecht werden zu können.